Es gilt folglich eine 3G-Regelung. Eine Ausnahme bilden allerdings Personen, die Symptome ausweisen ... diese müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen.
Für alle Besucher, Lieferanten und externe Dienstleister gilt ebenfalls weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske* ohne Ausatemventil. Einfache medizinische Masken sind nicht gestattet. (*Masken vom Typ FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94 sind ebenfalls gestattet.) Hierfür ist die gesetzliche Grundlage § 28b S. 1 Abs. 3 IfSG.