Kurzzeitpflege
Oft sind es nur kurze Zeitspannen - nach einer Operation oder längerem Krankenhausaufenthalt - in denen es nicht ratsam ist, alte Menschen ohne Betreuung zu lassen. Oftmals reicht es, sie in der Obhut einer Pflegeeinrichtung wieder in Ruhe zu Kräften kommen zu lassen. Dadurch sind sie hinterher meist in der Lage, in ihre eigenen vier Wände oder in die Betreuung durch Angehörige zurückzukehren.
In den Einrichtungen der Pflegeheime Riedel GmbH bieten wir die Kurzzeitpflege an. Unser Pflegekonzept berücksichtigt die besondere Situation der Bewohnerinnen und Bewohner auf Zeit und bietet alle Leistungen, die auch für den vollstationären Aufenthalt gelten. Je nach individuellen Umständen sind andere Schwerpunkte in der Betreuung sinnvoll, z.B. rehabilitierende und aktivierende Pflege nach einer Erkrankung.
Von einer „Verhinderungspflege" sprechen die Fachleute, wenn die bisherige Pflegeperson wegen Krankheit, Erholungsurlaub oder aus anderen Gründen die Pflege vorübergehend nicht ausüben kann. Die Form der Ersatzpflege ist frei wählbar - eine private Ersatzkraft, ein professioneller Pflegedienst oder aber auch eine stationäre Einrichtung können diese Aufgaben übernehmen. Die Verhinderungspflege wird auf einen begründeten Antrag von der Pflegekasse genehmigt.
Voraussetzungen dafür sind, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und die pflegebedürftige Person seit mindestens einem halben Jahr in einer Pflegestufe eingestuft ist.
Über beide Angebote beraten und informieren wir Sie gern. Wir unterstützen Sie bei den notwendigen Formalitäten, denn unser Leitsatz „Pflege von Mensch zu Mensch" gilt selbstverständlich auch für den vorübergehenden Aufenthalt.
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